Der Wille des Patienten ist entscheidend
Mündliche Äußerung genauso wichtig wie Patientenverfügung
(djd). Schwierig wird es oft, wenn ein Mensch beispielsweise als Pflegefall im Wachkoma liegt und keine Patientenverfügung verfasst hat. Welche Rechte haben dann die Kinder, dürfen sie veranlassen, dass die künstliche Ernährung beendet wird? Dazu Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München (Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht): „Die Kinder können Vater oder Mutter rechtlich vertreten, wenn es entweder eine Vorsorgevollmacht von diesen gibt oder wenn man vom Betreuungsgericht als Betreuer beauftragt wird, diese Aufgabe wahrzunehmen.“